Das Persönliche Budget
Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, einen Rechtsanspruch auf Leistungen in Form eines sogenannten „Persönlichen Budgets“. Sinn und Zweck dieses Budgets ist es, die Selbständigkeit zu fördern und allen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Der besondere Vorteil: Alle Leistungen, die bisher im Rahmen von Einzelanträgen bei den verschiedenen Kostenträgern beantragt wurden, können zu einem Antrag „Persönliches Trägerübergreifendes Budget“ zusammengefasst werden. So kann der jeweils persönliche monatliche Bedarf ganzheitlich ermittelt werden und in Form eines „Persönlichen Budgets“, auf den Einzelfall abgestimmt, festgesetzt werden.
Die Broschüre gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Sinn und Ziel dieser gesetzlichen Möglichkeit Ihrer bedarfsdeckenden Antragstellung und leistet wertvolle Hilfestellung bei allen Schritten der Beantragung, Umsetzung und Ausführung von Leistungen nach § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit der Budget-Verordnung:
Diese Fragen beantwortet die Broschüre:
- Was versteht man unter dem „Persönlichen Budget“?
- Was ist das „Trägerübergreifende Persönliche Budget“?
- Wer ist alles Rehabilitationsträger und welche Leistungen kann ich im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragen?
- Wo und wie kann ich das Persönliche Budget beantragen?
- Welche Einkommens- und Vermögensschongrenzen sind für die Beantragung maßgebend?
- Welche Unterlagen müssen für die Beantragung des „Persönlichen Budgets“ beigebracht werden?
- Wer ist Budgetbeauftragter und was leistet dieser?
- Was ist eine Zielvereinbarung und welche Nachweise oder Dokumente muss ich nach Erhalt der Leistungen beibringen?