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Einsatz von Integrationshelfern an Regel- und Förderschulen

Grundsätzlich hat die Schule einen umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Lern- und Leistungsentwicklung benötigt Ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung, dieser Bedarf wird in der Regel nach Feststellung ebenfalls durch Sonderpädagogen innerhalb dieses Bildungsauftrages umgesetzt.

Hat Ihr Kind aber einen behinderungsbedingten Bedarf oder einen Bedarf, welcher nicht oder nicht ausreichend durch den sonderpädagogischen Förderbedarf, Bildungs- oder Erziehungsauftrag gedeckt wird, benötigt Ihr Kind eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Sinne eines sozialhilferechtlichen Bedarfs.

Um hier eine bestmögliche Förderung für Ihr Kind zu erfahren und um behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren ist oftmals der Einsatz von Integrationshelfern angezeigt. Diese leisten sowohl bei der sozialen Integration/Motivation als auch im Rahmen einer psychischen Stabilisierung sowie bei allen notwendigen Handreichungen unterstützend Hilfestellung und Begleitung. Dabei übernehmen Integrationshelfer aber keineswegs Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule zuzuordnen sind. Die Broschüre „Einsatz von Integrationshelfern an Regel- und Förderschulen“ gibt einen detaillierten Überblick über Aufgabenstellung und Tätigkeitsbereich und verschafft Rechtssicherheit in allen Fragen der Antragsstellung.

Diese Fragen beantwortet die Broschüre:

  • Was leistet ein Integrationshelfer für mein Kind?
  • Für welche Bereiche des täglichen Schulbesuchs steht der Integrationshelfer zur Verfügung?
  • Welche Aufgaben im Einzelnen erfüllt der Integrationshelfer?
  • Sonderbedarfe (Klassenfahrten, Veranstaltungen usw.) innerhalb der Schule, wie verhalte ich mich richtig?
  • Welche Aufgaben gehören nicht zum Tätigkeitsbereich des Integrationshelfers?
  • Pflegerischer und/oder medizinischer Bedarf, welchen Integrationshelfer brauche ich, wer trägt hier die Kosten?
  • Welche verschiedenen Kostenträger können für mein Kind zuständig sein?
  • Wer prüft, ob meinem Kind ein Integrationshelfer zusteht und wer trägt dann die entstehenden Kosten, wie stelle ich einen richtigen und vollständigen Antrag für diese Leistung?