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Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der Pflegereform 2008

Personen, die einer Pflege bedürfen, haben seit in Kraft treten der Pflegereform 2008 einen umfangreicheren Anspruch auf ihren ganz persönlichen Hilfe- und Betreuungsbedarf. Zudem ermöglicht die Reform der 1995 eingeführten Pflegeversicherung nicht nur den Betroffenen sondern auch den Angehörigen, die finanziellen Aufwendungen innerhalb der Pflege leichter zu tragen.

Diese Fragen beantwortet die Broschüre:

  • Was bedeutet  überhaupt Pflegebedürftigkeit?
  • Welche Änderungen bringt die Pflegereform 2008 mit sich?
  • Nach welchen Kriterien richtet sich die Pflegeeinstufung?
  • Unter welchen Voraussetzungen können „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ in Anspruch genommen werden?
  • Was bedeutet „eingeschränkte Alltagskompetenz“ und welche Einschränkungen müssen zum Erhalt der Zusätzlichen Betreuungsleistungen vorliegen?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht?
  • Ausführliche Erläuterung der Begriffe:
    • Sachleistung
    • Geldleistung
    • Kombileistung
    • Ersatzpflege/Verhinderungspflege
    • Vorversicherungszeit
    • Tages- und Nachtpflege
    • Kurzzeitpflege

Tabellen zeigen Ihnen die veränderten Leistungsbereiche mit ihren Leistungssätzen bis zum Jahr 2012 auf.

Weiterhin geht die Broschüre der Frage nach, warum ambulante Wohngemeinschaften oftmals eine ansprechende und interessante Alternative bieten.