initiative TEILHABE als Sozialkoordinator
Seit Januar 2008 fordert der Gesetzgeber (SGB IX) von den Rehabilitationsträgern die Einrichtung sogenannter Servicestellen, um eine ortsnahe Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Die verschiedenen Reha-Träger (Krankenkassen, Sozialämter, Jugendämter etc.) sollen sich hiernach gemeinsam, transparent und zielgerichtet um die Belange, insbesondere aber um den Bedarf der Menschen mit Behinderung kümmern.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX sieht vor, dass Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in den sogenannten Servicestellen umfassend über Ihren Gesamtbedarf (Art, Umfang und Leistung) behördenübergreifend an einem Ort beraten und informiert werden.
Hier soll der Mitarbeiter der Servicestelle nicht nur über den konkret durch den Hilfesuchenden beantragten Bedarf beraten und informieren, sondern auch über weitere mögliche Bedarfe oder Ansprüche aufklären, unabhängig von der Leistungszuständigkeit der einzelnen Reha-Träger.
Im „Optimalfall“ könnte der Hilfesuchende somit mit „einem Behördengang“ umfassend und transparent über alle seine möglichen Bedarfe um seine Behinderung/Pflegebedürftigkeit beraten werden.
Durch die Schaffung der Möglichkeit des „Persönlichen Budgets“ hat der Gesetzgeber diesen Beratungs- und Informationsanspruch gegenüber dem Hilfesuchenden nicht nur manifestiert, sondern fordert auch die gesetzliche Maßgabe der „Hilfe zur Selbsthilfe“ einerseits und fördert die Möglichkeit der Selbstständigkeit und Selbstorganisation des Hilfesuchenden andererseits.
So hat es der Gesetzgeber zumindest vorgesehen. Der Alltag aber sieht anders aus: Die Einrichtung der Servicestellen erfolgte in den letzten Jahren nur zögerlich oder gar nicht, die einzelnen Leistungsanbieter sind vermehrt dazu übergegangen, hausintern zu beraten.
Hier entstand ein recht großes Netz an Beratungs- und Koordinationsstellen für die hilfesuchende Klientel. Häufig erfolgt jedoch hier nur eine sehr engmaschig durch die Leistungsanbieter gesteuerte Beratung – selten wird über das eigene Leistungsangebot hinaus beraten und häufig fehlt auf Seiten der Leistungsanbieter die notwendige Rechtssicherheit, eine umfassende Beratung zu leisten. Noch immer werden Menschen mit Behinderungen nicht branchenübergreifend informiert. Die nach SGB IX geforderte Beratung: unabhängig, umfassend, themenübergreifend findet nach wie vor nicht oder nur in den wenigsten Fällen statt.
initiative TEILHABE,
als Dolmetscher für den Menschen mit Behinderung, wird an dieser Schnittstelle, unabhängig von Leistungsanbietern und Leistungsträgern beratend und unterstützend tätig. Sie erfüllt alle vom Gesetzgeber festgeschriebenen Anforderungen.
- bietet, bündelt und vernetzt initiative TEILHABE Informationen im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige nach den Sozialgesetzbüchern XI und XII. Schwerpunkte sind hierbei die Leistungen zur Teilhabe und die ergänzenden und sonstigen Leistungen der Pflegeassistenz, die „Schnittstellenleistungen“ zum SGB V, VIII und XI werden ebenfalls beraten und mit anderen Bedarfen koordiniert oder abgegrenzt
- erläutert und koordiniert initiative TEILHABE die Bedarfe für ein „Persönliches Budget“ innerhalb eines Sozialgesetzbuches oder für ein „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ innerhalb der Vorschriften des SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung
- unterstützt, informiert und begleitet initiative TEILHABE fachlich und juristisch bei der Erstantragstellung, der Weiterbeantragung von bereits erfolgten Leistungen, im Widerspruchs- und Klageverfahren
- übernimmt und koordiniert initiative TEILHABE die Kontaktaufnahme zu Dachverbänden, Elterninitiativen und Vereinigungen für Menschen mit Behinderung
inTEIL-Sozialkoordinator in der Praxis
Lesen Sie hier einen Auszug des Protokolls der Mitgliederversammlung 2012 der Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom in Deutschland e.V. im Hotel Ramada in Niederhausen: Bericht